AGB

Version 1.0 · Stand Juli 2026

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der itelis solutions GmbH & Co. KG

Präambel

Die itelis solutions GmbH & Co. KG erbringt IT-Leistungen für Unternehmen, öffentliche Auftraggeber und Organisationen. Dazu gehören insbesondere Beratung, Lieferung von Hard- und Software, Projektleistungen, Cloud- und SaaS-Lösungen, Supportleistungen sowie Managed Services.

Ziel der Zusammenarbeit ist eine langfristige, verlässliche und partnerschaftliche Geschäftsbeziehung. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen schaffen hierfür einen transparenten rechtlichen Rahmen. Spezifische Leistungsarten können ergänzend durch besondere Geschäftsbedingungen geregelt werden, insbesondere durch Ergänzende Geschäftsbedingungen für Software-as-a-Service („EGB SaaS“), Ergänzende Geschäftsbedingungen für Cloud Services („EGB Cloud“) oder Ergänzende Geschäftsbedingungen für Managed Services („EGB MSP“).

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen der itelis solutions GmbH & Co. KG gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

(2) Die AGB gelten insbesondere für die Lieferung von Hardware und Software, Beratungsleistungen, Projektleistungen, Installations- und Integrationsleistungen, Supportleistungen, Cloud- und SaaS-Leistungen sowie Managed Services.

(3) Ergänzende Geschäftsbedingungen für besondere Leistungsarten, insbesondere EGB SaaS, EGB Cloud oder EGB MSP, gelten zusätzlich, soweit die jeweilige Leistung betroffen ist. Im Kollisionsfall gehen die spezifischen Ergänzenden Geschäftsbedingungen den allgemeinen Regelungen dieser AGB vor.

(4) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt wurde. Dies gilt auch dann, wenn die itelis solutions GmbH & Co. KG in Kenntnis solcher Bedingungen Leistungen vorbehaltlos erbringt.

§ 2 Angebot, Vertragsschluss und Vertragsunterlagen

(1) Angebote der itelis solutions GmbH & Co. KG sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

(2) Ein Vertrag kommt durch Annahme des Angebots durch den Auftraggeber zustande. Die Annahme kann insbesondere durch Unterzeichnung, digitale Annahme, Bestellung, Freigabe, Beauftragung per E-Mail oder durch sonstige eindeutige Erklärung in Textform erfolgen.

(3) Angebot, diese AGB sowie gegebenenfalls anwendbare Ergänzende Geschäftsbedingungen bilden gemeinsam die vertragliche Grundlage. Individuelle Vereinbarungen im Angebot gehen diesen AGB vor.

(4) Leistungsbeschreibungen, technische Angaben, Produktinformationen, Herstellerunterlagen, Abbildungen oder Präsentationen sind nur verbindlich, soweit sie ausdrücklich als Vertragsbestandteil vereinbart wurden.

(5) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen mindestens der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.

§ 3 Leistungsumfang und Leistungsänderungen

(1) Art, Umfang und Vergütung der geschuldeten Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder der jeweiligen Leistungsbeschreibung.

(2) Die itelis solutions GmbH & Co. KG schuldet nur die ausdrücklich vereinbarten Leistungen. Weitergehende Leistungen, insbesondere dauerhafte Betriebsführung, Monitoring, Incident Response, Datenmigration, Schulungen, Dokumentationen oder individuelle Anpassungen, sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.

(3) Erkennt eine Partei während der Durchführung eines Projekts oder einer laufenden Leistung, dass Anpassungen des Leistungsumfangs erforderlich oder zweckmäßig sind, werden die Parteien hierüber unverzüglich in Textform abstimmen. Zusätzliche oder geänderte Leistungen werden nur nach vorheriger Vereinbarung in Textform und gesonderter Vergütung erbracht.

(4) Die itelis solutions GmbH & Co. KG ist berechtigt, gleichwertige oder technisch weiterentwickelte Produkte, Komponenten oder Leistungen einzusetzen, soweit hierdurch die berechtigten Interessen des Auftraggebers nicht beeinträchtigt werden.

(5) Herstellerbedingte Änderungen, Produktabkündigungen, Lieferengpässe, Lizenzänderungen oder technische Weiterentwicklungen bleiben vorbehalten, soweit sie außerhalb des Einflussbereichs der itelis solutions GmbH & Co. KG liegen und die Leistungserbringung nicht unzumutbar erschweren.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber unterstützt die itelis solutions GmbH & Co. KG bei der Leistungserbringung in angemessenem Umfang. Er stellt insbesondere rechtzeitig die erforderlichen Informationen, Ansprechpartner, Zugänge, Freigaben, Systeme, Räume, Daten und technischen Voraussetzungen bereit.

(2) Der Auftraggeber ist für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der von ihm bereitgestellten Informationen, Daten und Vorgaben verantwortlich.

(3) Der Auftraggeber stellt sicher, dass seine Systeme, Netzwerke und Daten vor Beginn von Arbeiten angemessen gesichert sind. Insbesondere ist der Auftraggeber für regelmäßige und überprüfte Datensicherungen verantwortlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

(4) Verzögerungen, Mehraufwand oder Schäden, die auf fehlende, verspätete oder unzureichende Mitwirkung des Auftraggebers zurückzuführen sind, gehen nicht zulasten der itelis solutions GmbH & Co. KG. Hierdurch entstehender Mehraufwand kann nach den vereinbarten oder üblichen Vergütungssätzen berechnet werden.

(5) Soweit der Auftraggeber Zugangsdaten, Administratorrechte oder sonstige Berechtigungen bereitstellt, ist er für deren Rechtmäßigkeit, Aktualität und Sicherheit verantwortlich.

§ 5 Preise, Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.

(2) Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, werden Dienstleistungen nach Zeitaufwand zu den jeweils gültigen Stundensätzen der itelis solutions GmbH & Co. KG abgerechnet.

(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart wurde.

(4) Laufende Leistungen, Subskriptionen, Wartungsleistungen, Supportleistungen und Managed Services werden, soweit nichts anderes vereinbart ist, im Voraus abgerechnet.

(5) Der Auftraggeber kommt ohne weitere Erklärung in Verzug, wenn die Zahlung nicht innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist eingeht. Im Verzugsfall ist die itelis solutions GmbH & Co. KG berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen sowie angemessene Mahn- und Beitreibungskosten geltend zu machen.

(6) Die Aufrechnung ist dem Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gestattet. Zurückbehaltungsrechte kann der Auftraggeber nur geltend machen, soweit sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

(7) Die itelis solutions GmbH & Co. KG ist berechtigt, bei Zahlungsverzug nach vorheriger Mahnung und angemessener Nachfrist laufende Leistungen ganz oder teilweise auszusetzen, soweit dies für den Auftraggeber zumutbar ist und keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen. Weitergehende Rechte bleiben unberührt.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

(1) Gelieferte Hardware, Datenträger und sonstige körperliche Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung Eigentum der itelis solutions GmbH & Co. KG.

(2) Der Auftraggeber ist berechtigt, Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verwenden oder weiterzuveräußern. Die hieraus entstehenden Forderungen tritt er bereits jetzt in Höhe des Rechnungswertes an die itelis solutions GmbH & Co. KG ab. Die itelis solutions GmbH & Co. KG nimmt diese Abtretung an.

(3) Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist ohne vorherige Zustimmung der itelis solutions GmbH & Co. KG unzulässig.

(4) Bei vertragswidrigem Verhalten, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die itelis solutions GmbH & Co. KG berechtigt, nach vorheriger Fristsetzung die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts stellt keinen Rücktritt vom Vertrag dar, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.

§ 7 Lieferung, Leistungserbringung und Termine

(1) Liefer- und Leistungstermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Angaben zu Lieferzeiten stellen ansonsten unverbindliche Planwerte dar.

(2) Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig, soweit sie dem Auftraggeber zumutbar sind.

(3) Die Einhaltung vereinbarter Termine setzt voraus, dass der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten rechtzeitig erfüllt und sämtliche erforderlichen Informationen, Freigaben, Zugänge oder Beistellungen vollständig bereitstellt.

(4) Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger Umstände außerhalb des Einflussbereichs der itelis solutions GmbH & Co. KG verlängern vereinbarte Fristen angemessen. Die itelis solutions GmbH & Co. KG wird den Auftraggeber hierüber nach Möglichkeit informieren.

(5) Gerät die itelis solutions GmbH & Co. KG mit einer Leistung in Verzug, ist der Auftraggeber verpflichtet, zunächst eine angemessene Nachfrist zu setzen. Weitergehende Ansprüche bestimmen sich nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den gesetzlichen Vorschriften.

§ 8 Serviceeinsätze vor Ort

(1) Persönlicher Service beim Kunden
Auf Wunsch des Auftraggebers erbringt der Auftragnehmer Leistungen direkt vor Ort. Hierzu zählen insbesondere Installations-, Wartungs-, Support-, Beratungs- und Projektleistungen. Durch die persönliche Betreuung vor Ort können Anforderungen unmittelbar abgestimmt und Lösungen effizient umgesetzt werden.

(2) Planung und Terminabstimmung
Serviceeinsätze werden gemeinsam mit dem Auftraggeber abgestimmt und so geplant, dass betriebliche Abläufe möglichst wenig beeinträchtigt werden. Änderungen oder Verschiebungen können jederzeit in gegenseitiger Abstimmung vorgenommen werden.

(3) Transparente Abrechnung
Arbeits-, Reise- und Einsatzzeiten werden entsprechend der jeweils gültigen Preisvereinbarung oder Preisliste berechnet. Hierzu zählen auch notwendige An- und Abreisen. So erhält der Auftraggeber eine nachvollziehbare und transparente Kostenstruktur ohne versteckte Zusatzkosten.

(4) Optimale Voraussetzungen für eine effiziente Durchführung
Damit Serviceleistungen schnell und reibungslos erbracht werden können, stellt der Auftraggeber die erforderlichen Ansprechpartner, Zugänge sowie die notwendigen technischen und organisatorischen Voraussetzungen bereit. Dies ermöglicht eine zügige Bearbeitung und vermeidet unnötige Verzögerungen.

(5) Unterbrechungen und Verzögerungen
Sollte ein Einsatz aufgrund fehlender Voraussetzungen, notwendiger Abstimmungen oder der Mitwirkung Dritter unterbrochen werden, werden bereits angefallene Arbeits- und Reisezeiten entsprechend der vereinbarten Konditionen berücksichtigt. Nicht abgeschlossene Arbeiten können zu einem späteren Zeitpunkt nahtlos fortgesetzt werden.

(6) Flexible Terminänderungen
Vereinbarte Termine können jederzeit verschoben werden. Um Ressourcen optimal planen zu können, bittet der Auftragnehmer um möglichst frühzeitige Information. Bei kurzfristigen Absagen können bereits reservierte Zeiten und entstandene Aufwendungen entsprechend der vereinbarten Konditionen berücksichtigt werden.

(7) Service außerhalb der regulären Geschäftszeiten
Auf Wunsch können Leistungen auch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten sowie an Wochenenden oder Feiertagen erbracht werden. Hierfür können gesonderte Konditionen gelten. Dadurch lassen sich Wartungsarbeiten oder Umstellungen häufig ohne Beeinträchtigung des laufenden Geschäftsbetriebs durchführen.

(8) Gemeinsame Datensicherheit
Zur bestmöglichen Absicherung empfiehlt sich vor Beginn von Arbeiten an produktiven Systemen die Erstellung einer aktuellen Datensicherung. So können Änderungen jederzeit nachvollzogen und Systeme bei Bedarf schnell wiederhergestellt werden. Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, verbleibt die Durchführung und Überprüfung von Datensicherungen im Verantwortungsbereich des Auftraggebers.

(9) Zusammenarbeit mit Herstellern und Drittanbietern
Viele Leistungen erfordern die Mitwirkung von Herstellern, Netzbetreibern, Cloud-Anbietern oder sonstigen Dienstleistern. Der Auftragnehmer begleitet die Kommunikation und unterstützt bei der Koordination, damit Störungen oder Anpassungen möglichst schnell umgesetzt werden können.

(10) Sicherheit und Arbeitsumgebung
Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Arbeitsumgebung einen sicheren und störungsfreien Einsatz ermöglicht. Dadurch können die Mitarbeiter des Auftragnehmers ihre Leistungen effizient und mit der erforderlichen Sorgfalt erbringen.

§ 9 Höhere Gewalt

(1) Ereignisse höherer Gewalt sowie sonstige unvorhersehbare, von der itelis solutions GmbH & Co. KG nicht zu vertretende Umstände befreien die Parteien für die Dauer ihrer Auswirkungen von ihren Leistungspflichten.

(2) Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturereignisse, Pandemien, Epidemien, Streiks, Aussperrungen, behördliche Maßnahmen, Krieg, Terrorismus, Sabotage, Cyberangriffe, Störungen von Telekommunikationsnetzen, Stromausfälle, Ausfälle von Rechenzentren, Störungen bei Herstellern, Lieferanten oder Cloud-Anbietern sowie sonstige Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs der Parteien.

(3) Dauert ein solches Ereignis länger als drei Monate an, ist jede Partei berechtigt, den betroffenen Vertragsteil mit Wirkung für die Zukunft außerordentlich zu kündigen. Bereits erbrachte Leistungen sind entsprechend dem Leistungsstand zu vergüten.

§ 10 Abnahme

(1) Soweit Werkleistungen oder abnahmefähige Projektleistungen geschuldet sind, wird der Auftraggeber die Leistung unverzüglich nach Bereitstellung prüfen und innerhalb von zehn Werktagen abnehmen, sofern keine wesentlichen Mängel vorliegen.

(2) Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber die Leistung produktiv nutzt, die Abnahme erklärt oder innerhalb der Prüfungsfrist keine wesentlichen Mängel in Textform rügt.

(3) Unerhebliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

(4) Die Beseitigung wesentlicher Mängel erfolgt innerhalb angemessener Frist. Anschließend ist die Leistung erneut abzunehmen.

§ 11 Gewährleistung und Mängelansprüche

(1) Die itelis solutions GmbH & Co. KG erbringt ihre Leistungen mit der im Geschäftsverkehr üblichen Sorgfalt und nach dem jeweiligen Stand der Technik.

(2) Bei Sach- oder Rechtsmängeln ist der itelis solutions GmbH & Co. KG zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Die Wahl der Art der Nacherfüllung bleibt der itelis solutions GmbH & Co. KG vorbehalten, soweit dies dem Auftraggeber zumutbar ist.

(3) Schlägt die Nacherfüllung endgültig fehl oder ist sie dem Auftraggeber unzumutbar, kann der Auftraggeber die Vergütung mindern oder bei erheblichen Mängeln vom Vertrag zurücktreten.

(4) Mängelansprüche bestehen insbesondere nicht bei unerheblichen Abweichungen, ungeeigneter Verwendung, Veränderungen durch den Auftraggeber oder Dritte, fehlerhafter Bedienung, unzureichender Wartung, fehlenden Datensicherungen oder sonstigen Umständen außerhalb des Verantwortungsbereichs der itelis solutions GmbH & Co. KG.

(5) Für Leistungen oder Produkte von Herstellern oder sonstigen Dritten gelten ergänzend deren Gewährleistungs- und Nutzungsbedingungen. Die gesetzlichen Rechte des Auftraggebers gegenüber der itelis solutions GmbH & Co. KG bleiben hiervon unberührt.

(6) Für Schadensersatzansprüche und die Haftung gelten ausschließlich die Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

(7) Ansprüche des Auftraggebers wegen Mängeln an einmaligen Lieferungen und Leistungen der itelis solutions GmbH & Co. KG verjähren, soweit gesetzlich zulässig, sechs Monate ab Gefahrübergang beziehungsweise Abnahme.

(8) Hiervon unberührt bleiben weitergehende Gewährleistungs-, Garantie- oder Supportleistungen von Herstellern sowie Leistungen aus gesondert vereinbarten Wartungs-, Support- oder Serviceverträgen. Soweit der itelis solutions GmbH & Co. KG entsprechende Ansprüche gegen Hersteller oder Vorlieferanten zustehen, werden diese im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten an den Auftraggeber weitergegeben oder für diesen geltend gemacht.

(9) Gesetzlich zwingende Ansprüche, insbesondere bei Vorsatz, Arglist, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, bleiben unberührt.

§ 12 Einsatz von Erfüllungsgehilfen, Unterauftragnehmern und elektronische Kommunikation

(1) Die itelis solutions GmbH & Co. KG ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen verbundene Unternehmen, Unterauftragnehmer, Hersteller, Lieferanten sowie sonstige geeignete Dritte einzusetzen, sofern hierdurch berechtigte Interessen des Auftraggebers nicht unangemessen beeinträchtigt werden.

(2) Die Kommunikation zwischen den Parteien kann in Textform, insbesondere per E-Mail oder über elektronische Kommunikationsplattformen erfolgen. Die Parteien tragen dafür Sorge, dass die hierfür verwendeten Kommunikationswege angemessen gesichert sind.

(3) Die itelis solutions GmbH & Co. KG darf Erklärungen, Informationen, Rechnungen, Leistungsnachweise und sonstige vertragsbezogene Dokumente elektronisch übermitteln.

(4) Der Auftraggeber stellt sicher, dass die von ihm benannten Ansprechpartner berechtigt sind, Erklärungen entgegenzunehmen und erforderliche Abstimmungen vorzunehmen.

§ 13 Verjährung

(1) Ansprüche des Auftraggebers wegen Sach- und Rechtsmängeln sowie sonstige vertragliche Ansprüche verjähren, soweit gesetzlich zulässig, innerhalb von sechs Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Für laufende Wartungs-, Support-, Managed-Service- oder SaaS-Leistungen sowie für Ansprüche aus gesondert vereinbarten Serviceverträgen gelten die jeweils vereinbarten oder gesetzlichen Verjährungsfristen.

(2) Dies gilt nicht für Ansprüche wegen Vorsatzes, arglistigen Verschweigens eines Mangels, aus einer übernommenen Garantie, wegen Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

(3) Gesetzliche Verjährungsfristen für dingliche Herausgabeansprüche und gesetzlich zwingende Verjährungsvorschriften bleiben unberührt.

§ 14 Haftung

(1) Die itelis solutions GmbH & Co. KG haftet unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie in den Fällen, in denen zwingende gesetzliche Vorschriften eine weitergehende Haftung vorsehen.

(2) Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Im Übrigen ist die Haftung der itelis solutions GmbH & Co. KG ausgeschlossen.

(4) Soweit gesetzlich zulässig, haftet die itelis solutions GmbH & Co. KG insbesondere nicht für entgangenen Gewinn, Produktionsausfälle, Betriebsunterbrechungen, mittelbare Schäden, Folgeschäden, ausgebliebene Einsparungen, Reputationsschäden, Datenverluste, Wiederherstellungskosten oder sonstige Vermögensschäden, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen und nicht auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen.

(5) Bei einfach fahrlässigen Pflichtverletzungen ist die Haftung insgesamt auf die vom Auftraggeber innerhalb der letzten zwölf Monate gezahlte Vergütung, mindestens jedoch 5.000 EUR und höchstens 25.000 EUR je Schadensereignis begrenzt.

(6) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen, Unterauftragnehmer und verbundenen Unternehmen der itelis solutions GmbH & Co. KG.

(7) Eine verschuldensunabhängige Haftung sowie eine Haftung für bei Vertragsschluss bereits vorhandene Mängel nach § 536a Abs. 1 BGB sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

(8) Die Übernahme von Garantien oder Beschaffenheitsvereinbarungen bedarf zu ihrer Wirksamkeit einer ausdrücklichen Erklärung in Textform.

§ 15 Vertraulichkeit

(1) Die Parteien verpflichten sich, sämtliche ihnen im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt werdenden vertraulichen Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie nicht allgemein zugänglichen kaufmännischen oder technischen Informationen vertraulich zu behandeln und ausschließlich zur Durchführung des jeweiligen Vertragsverhältnisses zu verwenden.

(2) Diese Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die allgemein bekannt sind oder ohne Pflichtverletzung bekannt werden, sowie für Informationen, deren Offenlegung aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder behördlicher beziehungsweise gerichtlicher Anordnungen erforderlich ist.

(3) Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus für einen Zeitraum von drei Jahren.

§ 16 Referenznennung und Nutzung von Firmenkennzeichen

(1) Die itelis solutions GmbH & Co. KG ist berechtigt, den Auftraggeber unter Verwendung seines Firmennamens, seines Logos sowie einer kurzen Beschreibung der erbrachten Leistungen als Referenzkunden zu benennen, soweit dem keine gesetzlichen, vertraglichen oder berechtigten Geheimhaltungsinteressen des Auftraggebers entgegenstehen.

(2) Die Verwendung erfolgt ausschließlich in üblichem geschäftlichem Umfang, insbesondere auf der Unternehmenswebsite, in Präsentationen, Referenzlisten oder vertrieblichen Unterlagen.

(3) Berechtigte Interessen des Auftraggebers werden hierbei angemessen berücksichtigt. Der Auftraggeber kann der Referenznennung jederzeit aus wichtigem Grund in Textform widersprechen; im Übrigen bleibt ein Widerspruch mit Wirkung für die Zukunft möglich, sofern überwiegende Interessen des Auftraggebers dies rechtfertigen.

(4) Weitergehende Nutzungen von Marken, Logos oder sonstigen Kennzeichen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

§ 17 Rechtsnachfolge und Vertragsübertragung

(1) Die itelis solutions GmbH & Co. KG ist berechtigt, Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis im Rahmen einer Umfirmierung, Verschmelzung, Spaltung, Ausgliederung, Gesamtrechtsnachfolge oder konzerninternen Umstrukturierung ganz oder teilweise auf verbundene Unternehmen oder Rechtsnachfolger zu übertragen. Die berechtigten Interessen des Auftraggebers werden hierbei angemessen berücksichtigt.

(2) Der Auftraggeber ist zur Übertragung von Rechten und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis auf Dritte nur mit vorheriger Zustimmung der itelis solutions GmbH & Co. KG berechtigt. Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden.

(3) Die Einschaltung von Erfüllungsgehilfen, Unterauftragnehmern, Herstellern, Lieferanten oder verbundenen Unternehmen stellt keine Vertragsübertragung im Sinne dieses Paragraphen dar.

§ 18 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrechte und Form

(1) Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen berechtigt.

(2) Zurückbehaltungsrechte kann der Auftraggeber nur geltend machen, soweit sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

(3) Soweit in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder den ergänzenden Geschäftsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, genügt für Erklärungen und Mitteilungen der Parteien die Textform. Dies gilt insbesondere für Bestellungen, Kündigungen, Änderungsanzeigen und sonstige vertragsbezogene Erklärungen.

(4) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht. An die Stelle unwirksamer oder undurchführbarer Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften.

(5) Ein Verzicht auf Rechte oder Ansprüche bedarf zu seiner Wirksamkeit mindestens der Textform. Ein vorübergehendes Unterlassen der Geltendmachung von Rechten stellt keinen Verzicht auf diese Rechte dar.

§ 19 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der itelis solutions GmbH & Co. KG.

(3) Angebot, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie gegebenenfalls ergänzende Geschäftsbedingungen bilden gemeinsam die vollständige vertragliche Grundlage zwischen den Parteien. Individuelle Vereinbarungen im Angebot gehen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den ergänzenden Geschäftsbedingungen vor.

(4) Für besondere Leistungsarten, insbesondere Software-as-a-Service-Leistungen, Cloud-Services oder Managed Services, gelten ergänzend die jeweiligen besonderen Geschäftsbedingungen. Im Kollisionsfall gehen diese für die jeweils betroffenen Leistungen den allgemeinen Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.

(5) Die Parteien sind sich darüber einig, dass die vertraglichen Regelungen eine ausgewogene und interessengerechte Grundlage für eine langfristige und vertrauensvolle Zusammenarbeit schaffen und die jeweiligen Verantwortungs- und Risikobereiche angemessen berücksichtigen.

(6) Vertragssprache ist Deutsch. Soweit Übersetzungen bereitgestellt werden, dienen diese ausschließlich der Information. Maßgeblich bleibt die deutsche Fassung.   

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