EGB Cloud

Version 1.0 · Stand Juli 2026

Ergänzende Geschäftsbedingungen (EGB Cloud)
für Cloud-, Hosting- und Infrastrukturleistungen der itelis solutions GmbH & Co. KG

1. Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen

1.1 Geltungsbereich
Diese Ergänzenden Geschäftsbedingungen für Cloud-, Hosting- und Infrastrukturleistungen („EGB Cloud“) gelten ergänzend zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) für sämtliche Cloud-, Hosting-, Infrastruktur-, Lizenz- und Wiederverkaufsleistungen der itelis solutions GmbH & Co. KG gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

Sie finden insbesondere Anwendung auf Infrastructure-as-a-Service (IaaS), virtuelle Server und Rechenzentrumsleistungen, Storage-, Backup- und Archivierungsdienste, Hosted Exchange und E-Mail-Dienste, Microsoft Cloud Services und CSP-Leistungen sowie auf sonstige Cloud- und Hostingleistungen.

1.2 Einbindung von Herstellern und Cloudanbietern
Die vereinbarten Leistungen werden regelmäßig ganz oder teilweise unter Einbindung spezialisierter Hersteller, Cloudanbieter oder Rechenzentrumsbetreiber erbracht. Soweit einzelne Leistungen auf Produkten oder Plattformen Dritter beruhen, gelten ergänzend deren jeweils einschlägige Produkt-, Nutzungs- und Vertragsbedingungen.Wir begleiten unsere Kunden als zentraler kaufmännischer und organisatorischer Ansprechpartner und unterstützen sie bei der Bereitstellung, Erweiterung und Koordination der vereinbarten Leistungen.

1.3 Verhältnis zu weiteren Vertragsbestandteilen
Diese EGB Cloud ergänzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der itelis solutions GmbH & Co. KG. Soweit zusätzlich Managed Services, Betriebsleistungen, Sicherheitsleistungen oder besondere Service-Level vereinbart werden, gelten ergänzend die hierfür vorgesehenen Vertragsbestandteile.

Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge:
- individuelle Vereinbarungen, Leistungsscheine und Service-Level-Vereinbarungen,
- besondere Produkt-, Lizenz- oder Nutzungsbedingungen des jeweiligen Herstellers oder Cloudanbieters,
- diese EGB Cloud,
- ergänzende Bedingungen für Managed Services, soweit vereinbart,
- die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

1.4 Ziel der Zusammenarbeit
Cloud- und Hostinglösungen ermöglichen eine flexible, skalierbare und wirtschaftliche Bereitstellung moderner IT-Ressourcen. Diese EGB Cloud schaffen einen verlässlichen Rahmen für eine langfristige und vertrauensvolle Zusammenarbeit und regeln die wesentlichen Grundsätze für die Bereitstellung und Nutzung der vereinbarten Leistungen.

2. Leistungsbild und Rollenverteilung

2.1 Leistungsbild
Wir erbringen die vertraglich vereinbarten Cloudleistungen als zentraler Ansprechpartner und koordinieren je nach Leistungsumfang die Bereitstellung, Verwaltung und Betreuung der vereinbarten Dienste. Soweit Leistungen auf Plattformen oder Diensten Dritter beruhen, erfolgt dies in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Herstellern und Cloudanbietern.

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus den jeweiligen Angeboten, Leistungsscheinen oder individuellen Vereinbarungen.

2.2 Leistungsziel
Cloudservices ermöglichen eine flexible und wirtschaftliche Bereitstellung moderner IT-Ressourcen. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg oder die Eignung für einen bestimmten Einsatzzweck werden nur geschuldet, soweit dies ausdrücklich vereinbart wurde.

2.3 Rollenverteilung
Cloudumgebungen beruhen auf einem Modell geteilter Verantwortlichkeiten zwischen Hersteller oder Cloudanbieter, Auftragnehmer und Auftraggeber. Soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde, verantwortet der Kunde die fachliche Nutzung, Konfiguration und Administration seiner Cloudumgebung sowie den Betrieb seiner Anwendungen, Daten und Prozesse.

Wir verantworten die Bereitstellung der vereinbarten Leistungen im Rahmen der jeweiligen Leistungsbeschreibung und unterstützen den Kunden im vereinbarten Umfang bei der Nutzung und Weiterentwicklung der gebuchten Dienste.

2.4 Zusatzleistungen
Leistungen, die über die vereinbarte Bereitstellung von Cloudservices hinausgehen, insbesondere Managed Services, Monitoring, Administration, Sicherheitsleistungen, Migrationen, Schulungen oder individuelle Service-Level, werden nur geschuldet, soweit diese ausdrücklich vereinbart wurden. Sie können jederzeit ergänzend beauftragt werden.

3. Zusammenarbeit und Mitwirkung

3.1 Zusammenarbeit
Eine erfolgreiche Bereitstellung und Nutzung von Cloudleistungen setzt eine vertrauensvolle und konstruktive Zusammenarbeit voraus. Beide Parteien unterstützen sich im zumutbaren Umfang, um einen sicheren, wirtschaftlichen und reibungslosen Betrieb der vereinbarten Leistungen zu ermöglichen.

3.2 Ansprechpartner und Mitwirkung
Der Kunde benennt geeignete fachliche und technische Ansprechpartner und stellt sicher, dass erforderliche Informationen, Zugänge, Entscheidungen und Freigaben rechtzeitig zur Verfügung stehen. Wir benennen im vereinbarten Umfang kaufmännische und technische Ansprechpartner für die Koordination der Leistungen.

Verzögerungen oder Mehraufwände, die auf fehlender oder verspäteter Mitwirkung beruhen, gehen nicht zu unseren Lasten. Soweit hierdurch zusätzliche Leistungen erforderlich werden, können diese nach Aufwand oder auf Grundlage einer gesonderten Vereinbarung vergütet werden.

3.3 Projekt- und Änderungskoordination
Bei Projekten, Migrationen oder Änderungen arbeiten die Parteien eng zusammen. Erforderliche Abstimmungen, Tests, Freigaben und organisatorische Maßnahmen erfolgen in angemessener Weise und orientieren sich an den jeweiligen technischen und betrieblichen Anforderungen.

3.4 Zugriffe und Berechtigungen
Soweit zur Durchführung vereinbarter Leistungen erforderlich, können uns zeitweise Zugänge oder Berechtigungen zur Verfügung gestellt werden. Diese werden ausschließlich im erforderlichen Umfang und für den jeweiligen Zweck genutzt. Die Verwaltung von Benutzer- und Administratorrechten verbleibt grundsätzlich beim Kunden, soweit nichts anderes vereinbart wurde.

3.5 Weiterführende Leistungen
Cloudumgebungen entwickeln sich kontinuierlich weiter. Zusätzliche Leistungen, Erweiterungen, Migrationen, Dokumentationen, Schulungen oder ergänzende Managed Services können jederzeit gesondert vereinbart werden und ergänzen die bestehenden Leistungen entsprechend den jeweiligen Anforderungen.

4. Bereitstellung, Änderungen und Verfügbarkeit

4.1 Bereitstellung der Leistungen
Die Bereitstellung der vereinbarten Cloudleistungen erfolgt auf Grundlage der jeweiligen Angebote, Leistungsscheine oder individuellen Vereinbarungen sowie unter Berücksichtigung der technischen Voraussetzungen der eingesetzten Plattformen. Je nach Art der Leistung werden hierfür eigene Systeme oder die Dienste spezialisierter Hersteller, Cloudanbieter und Rechenzentrumsbetreiber genutzt.

4.2 Verfügbarkeit
Moderne Cloudplattformen ermöglichen eine hohe Verfügbarkeit und Skalierbarkeit. Soweit keine gesonderten Service-Level-Vereinbarungen getroffen wurden, richten sich Verfügbarkeit, Wartungsfenster und Supportleistungen nach den jeweils geltenden Regelungen des Herstellers oder Cloudanbieters. Besondere Verfügbarkeitszusagen oder individuelle Service-Level bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung.

4.3 Wartung und Weiterentwicklung
Cloudleistungen werden fortlaufend weiterentwickelt und an technische, wirtschaftliche sowie regulatorische Anforderungen angepasst. Geplante Wartungsarbeiten, Sicherheitsupdates, Funktionsänderungen oder technische Migrationen dienen der Stabilität und Sicherheit der eingesetzten Plattformen und stellen, soweit sie im üblichen Rahmen erfolgen, keine Leistungsstörung dar.

4.4 Änderungen durch Hersteller und Cloudanbieter
Hersteller und Cloudanbieter können Produkte, Funktionen, Lizenzmodelle oder technische Voraussetzungen fortlaufend anpassen oder weiterentwickeln. Soweit uns wesentliche Änderungen bekannt werden, informieren wir den Kunden hierüber innerhalb angemessener Frist, soweit dies ohne unzumutbare Verzögerung möglich ist. Erforderliche Anpassungen oder Migrationsleistungen können gesondert vereinbart werden.

4.5 Störungen und Einschränkungen
Treten Störungen oder Einschränkungen auf, unterstützen wir den Kunden im vereinbarten Umfang bei deren Analyse sowie bei der Kommunikation und Koordination mit dem jeweiligen Hersteller oder Cloudanbieter. Soweit die Ursache außerhalb unseres Einflussbereichs liegt, erfolgt die technische Behebung durch den jeweils verantwortlichen Anbieter.

Soweit Hersteller oder Cloudanbieter bei Unterschreitung zugesicherter Leistungen Service Credits oder vergleichbare Ausgleichsleistungen gewähren, werden diese nach Maßgabe der jeweiligen Bedingungen an den Kunden weitergegeben oder bei der nächsten Abrechnung berücksichtigt.

4.6 Höhere Gewalt
Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs der Vertragsparteien, insbesondere Naturereignisse, Ausfälle öffentlicher Versorgungs- oder Telekommunikationsnetze, Cyberangriffe, behördliche Maßnahmen oder sonstige Fälle höherer Gewalt, können die Leistungserbringung vorübergehend beeinträchtigen. In solchen Fällen werden beide Parteien angemessen zusammenwirken, um die Auswirkungen möglichst gering zu halten und den ordnungsgemäßen Betrieb schnellstmöglich wiederherzustellen.

5. Ressourcen, Erweiterungen und Verbrauch

5.1 Leistungsumfang und Ressourcen
Der Umfang der bereitgestellten Ressourcen und Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Leistungsschein oder der individuellen Vereinbarung. Maßgeblich sind die vereinbarten Leistungen sowie die jeweils zugrunde liegenden Lizenz- und Abrechnungsmodelle des Herstellers oder Cloudanbieters.

5.2 Erweiterungen und Anpassungen
Cloudleistungen ermöglichen eine flexible Anpassung an veränderte Anforderungen. Zusätzliche Ressourcen, Benutzer, Lizenzen oder Dienste können jederzeit erweitert werden. Erweiterungen werden ab Bereitstellung oder entsprechend der jeweils vereinbarten Abrechnungsregelung vergütet und werden Bestandteil des bestehenden Vertragsverhältnisses, soweit nichts Abweichendes vereinbart wird.

5.3 Verbrauchsabhängige Leistungen
Soweit Leistungen nutzungs- oder verbrauchsabhängig abgerechnet werden, erfolgt die Berechnung auf Grundlage der durch den Hersteller, Cloudanbieter oder durch uns ermittelten Verbrauchswerte. Dies gilt insbesondere für Speicherplatz, Rechenleistung, zusätzliche Lizenzen oder sonstige nutzungsabhängige Leistungen.

5.4 Reduzierungen während der Vertragslaufzeit
Anpassungen und Reduzierungen einzelner Ressourcen sind grundsätzlich möglich, soweit dies technisch umsetzbar ist und die vereinbarte Mindestkonfiguration sowie die wirtschaftliche Grundlage des Vertragsverhältnisses nicht wesentlich beeinträchtigt werden. Die bei Vertragsbeginn vereinbarten Leistungen bilden während der jeweiligen Mindestlaufzeit die Grundlage der gemeinsamen Kalkulation und Planung.

5.5 Wahrung der Vertragsgrundlage
Die vereinbarten Laufzeiten und Mindestkonfigurationen bilden die Grundlage einer langfristigen und wirtschaftlichen Bereitstellung der Leistungen. Anpassungen während der Vertragslaufzeit erfolgen daher im Rahmen der vereinbarten Mindestkonfiguration und der gemeinsamen Kalkulationsgrundlagen.

5.6 Technische und wirtschaftliche Anpassungen
Soweit technische, regulatorische oder wirtschaftliche Änderungen Anpassungen der bereitgestellten Leistungen erforderlich machen, werden die Parteien gemeinsam eine sachgerechte Lösung anstreben. Erforderliche Erweiterungen, Migrationen oder Umstellungen können gesondert vereinbart werden.

6. Support und Serviceleistungen

6.1 Leistungsumfang des Supports
Art und Umfang der Support- und Serviceleistungen richten sich nach den jeweiligen Angeboten, Leistungsscheinen oder individuellen Vereinbarungen. Soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde, unterstützen wir unsere Kunden bei allgemeinen Fragestellungen, der Koordination mit Herstellern oder Cloudanbietern sowie bei der Bearbeitung von Störungen und Änderungswünschen im vereinbarten Umfang.

6.2 Zusammenarbeit mit Herstellern und Cloudanbietern
Viele Cloudleistungen beruhen auf den Plattformen und Supportstrukturen spezialisierter Hersteller und Cloudanbieter. Soweit erforderlich, unterstützen wir den Kunden bei der Kommunikation, Eskalation und Nachverfolgung entsprechender Anliegen. Die technische Bearbeitung und Behebung von Störungen erfolgt durch den jeweils verantwortlichen Anbieter, soweit die Ursache außerhalb unseres Einflussbereichs liegt.

6.3 Erweiterte Leistungen
Weitergehende Leistungen, insbesondere laufende Administration, Monitoring, Sicherheitsleistungen, Backupüberwachung, Wiederherstellungstests, Incident Response, Managed Services oder individuelle Service-Level, werden nur geschuldet, soweit diese ausdrücklich vereinbart wurden.

6.4 Entscheidungen und Freigaben
Der Kunde bleibt für die fachliche Bewertung sowie für betriebliche, organisatorische und regulatorische Entscheidungen verantwortlich. Freigaben, Änderungen oder Supportmaßnahmen erfolgen auf Grundlage der vom Kunden bereitgestellten Informationen und im Rahmen der vereinbarten Leistungen.

6.5 Weiterentwicklung der Leistungen
Cloudumgebungen und betriebliche Anforderungen entwickeln sich fortlaufend weiter. Ergänzende Serviceleistungen, Migrationen, Dokumentationen, Schulungen oder individuelle Beratungsleistungen können jederzeit gesondert vereinbart werden und ergänzen die bestehenden Leistungen entsprechend den jeweiligen Anforderungen des Kunden.

7. Laufzeit, Verlängerung und Kündigung

7.1 Vertragslaufzeit
Soweit im Angebot, Leistungsschein oder in einer individuellen Vereinbarung nichts Abweichendes geregelt ist, beträgt die erstmalige Mindestlaufzeit der vereinbarten Leistungen zwölf Monate ab deren Bereitstellung. Die vereinbarte Laufzeit dient der langfristigen Planung und der wirtschaftlichen Bereitstellung der vereinbarten Leistungen.

7.2 Vertragsverlängerung
Nach Ablauf der jeweiligen Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag jeweils automatisch um weitere zwölf Monate, sofern er nicht von einer Vertragspartei mit einer Frist von drei Monaten zum jeweiligen Laufzeitende in Textform gekündigt wird.

Erweiterungen und zusätzliche Leistungen werden, soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, Bestandteil des bestehenden Vertragsverhältnisses und folgen dessen Laufzeit und Kündigungsregelungen.

7.3 Außerordentliche Kündigung
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn ein Hersteller oder Cloudanbieter die betreffende Leistung dauerhaft einstellt oder wesentliche Leistungsbestandteile nicht mehr bereitstellt, eine Partei trotz angemessener Fristsetzung schwerwiegend gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt oder gesetzliche beziehungsweise behördliche Vorgaben die Fortführung der Leistungen wesentlich beeinträchtigen.

Ein wichtiger Grund kann ferner vorliegen, wenn die Fortführung der Leistungen aufgrund wesentlicher Änderungen seitens des Herstellers oder Cloudanbieters wirtschaftlich unzumutbar wird.

7.4 Folgen der Vertragsbeendigung
Mit Vertragsende endet die Bereitstellung der betroffenen Leistungen. Die Parteien werden darauf hinwirken, einen geordneten Übergang sicherzustellen und erforderliche Maßnahmen rechtzeitig abzustimmen. Unterstützungsleistungen für Migrationen oder Datenübernahmen können gesondert vereinbart werden.

Die Parteien werden darauf hinwirken, einen geordneten Übergang sicherzustellen und erforderliche Maßnahmen rechtzeitig abzustimmen.

7.5 Datenübernahme und Übergangsleistungen
Der Kunde bleibt Eigentümer seiner Daten und ist für deren rechtzeitige Sicherung und Übernahme vor Vertragsende verantwortlich. Soweit technisch möglich und gesondert vereinbart, unterstützen wir den Kunden bei Datenexporten, Migrationen oder Übergangsleistungen gegen gesonderte Vergütung.

Soweit Hersteller oder Cloudanbieter eigene Aufbewahrungsfristen oder Exportmöglichkeiten vorsehen, gelten deren jeweiligen Bedingungen ergänzend.

8. Vergütung und Zahlungsbedingungen

8.1 Vergütung
Die Vergütung der vereinbarten Leistungen richtet sich nach den jeweiligen Angeboten, Leistungsscheinen oder individuellen Vereinbarungen. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

Je nach Art der Leistungen können die Abrechnung und Vergütung monatlich, jährlich, projektbezogen oder verbrauchsabhängig erfolgen.

8.2 Rechnungsstellung und Fälligkeit
Soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde, erfolgt die Abrechnung laufender Leistungen monatlich oder jährlich im Voraus. Verbrauchsabhängige Leistungen können nachträglich entsprechend der tatsächlichen Nutzung berechnet werden.

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

8.3 Verbrauchsabhängige Leistungen
Soweit Leistungen nach tatsächlicher Nutzung abgerechnet werden, erfolgt die Berechnung auf Grundlage der vom Hersteller, Cloudanbieter oder von uns ermittelten Verbrauchswerte. Maßgeblich sind die jeweils zugrunde liegenden Abrechnungsmodelle und Messgrößen.

Zusätzliche Ressourcen, Lizenzen oder Mehrverbräuche werden entsprechend der jeweils geltenden Preise berechnet.

8.4 Preisanpassungen
Cloudleistungen unterliegen fortlaufenden technischen und wirtschaftlichen Veränderungen. Änderungen von Hersteller-, Provider- oder Vorlieferantenpreisen, Lizenzmodellen oder Abrechnungsgrundlagen können nach vorheriger Mitteilung an den Kunden entsprechend weitergegeben werden.

Erhöht sich die laufende Vergütung innerhalb von zwölf Monaten um mehr als 15 Prozent, kann der Kunde den betroffenen Vertrag innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung mit Wirkung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preisanpassung außerordentlich kündigen.

Nicht hiervon erfasst sind Preisanpassungen, die auf Erweiterungen, zusätzlichen Leistungen oder einem erhöhten Ressourcenverbrauch beruhen.

8.5 Zahlungsverzug
Eine fristgerechte Zahlung bildet die Grundlage für die kontinuierliche Bereitstellung der vereinbarten Leistungen. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Sollten offene Forderungen trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung fortbestehen, können wir nach vorheriger Mahnung und angemessener Fristsetzung sowie unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen einzelne Leistungen vorübergehend einschränken oder aussetzen. Nach vollständigem Ausgleich der offenen Forderungen werden die Leistungen im Rahmen der technischen Möglichkeiten wieder aktiviert.

Erforderliche Wiederherstellungs- oder Reaktivierungsaufwände können gesondert vergütet werden.

8.6 Gesetzliche Änderungen
Änderungen gesetzlicher Steuern, Abgaben oder sonstiger öffentlich-rechtlicher Belastungen können im erforderlichen Umfang an den Kunden weitergegeben werden.

8.7 Aufrechnung und Zurückbehaltung
Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausgeübt werden.

9. Datenschutz, Informationssicherheit und Compliance

9.1 Datenschutz und Verantwortlichkeiten
Der Kunde bleibt für die rechtmäßige Auswahl und Nutzung der Cloudservices sowie für die datenschutzrechtliche Einordnung seiner Datenverarbeitungen verantwortlich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Dies gilt insbesondere für die Festlegung von Lösch-, Aufbewahrungs-, Berechtigungs- und Datensicherungskonzepten sowie für die Einhaltung eigener gesetzlicher, regulatorischer oder organisatorischer Anforderungen.

Soweit wir personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeiten, schließen die Parteien eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung nach Art. 28 DSGVO, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.

9.2 Datenverarbeitung durch Hersteller und Cloudanbieter
Je nach eingesetzter Plattform kann eine Verarbeitung von Daten innerhalb der Europäischen Union oder in Drittstaaten erfolgen. Soweit Hersteller oder Cloudanbieter personenbezogene Daten verarbeiten, gelten deren jeweiligen Datenschutz- und Vertragsbedingungen sowie die hierfür vorgesehenen datenschutzrechtlichen Grundlagen.

Wir unterstützen den Kunden im vereinbarten Umfang durch die Bereitstellung verfügbarer Informationen und Unterlagen der jeweiligen Hersteller oder Cloudanbieter.

9.3 Informationssicherheit
Moderne Cloudplattformen verfügen regelmäßig über umfangreiche technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen. Der Kunde bleibt jedoch für die Sicherheit seiner Endgeräte, Zugangsdaten, Berechtigungen und internen Sicherheitsmaßnahmen verantwortlich, soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde.

Eine Rechtsberatung, Datenschutzberatung oder die Prüfung branchenspezifischer Anforderungen ist nicht Bestandteil der vereinbarten Leistungen.

9.4 Datensicherung und Wiederherstellung
Soweit keine weitergehenden Leistungen vereinbart wurden, verbleiben Datensicherung, Wiederherstellungstests, Archivierung, Notfallplanung und die regelmäßige Überprüfung von Wiederanlaufverfahren im Verantwortungsbereich des Kunden.

Backup- und Archivierungslösungen unterstützen die Verfügbarkeit und Wiederherstellbarkeit von Daten. Sie ersetzen jedoch nicht die regelmäßige Überprüfung und Anpassung der individuellen Sicherungs- und Wiederherstellungskonzepte.

9.5 Informationssicherheit und Cyberrisiken
Moderne Cloudplattformen bieten ein hohes Maß an Verfügbarkeit und Sicherheit. Gleichwohl können technische Störungen, Fehlkonfigurationen, Sicherheitsvorfälle oder Cyberangriffe trotz angemessener Schutzmaßnahmen nicht vollständig ausgeschlossen werden.

Der Kunde sollte seine individuellen Anforderungen an Verfügbarkeit, Datensicherheit und Wiederanlaufzeiten durch geeignete organisatorische und technische Maßnahmen berücksichtigen. Ergänzende Sicherheits-, Monitoring-, Backup- oder Managed Services können jederzeit gesondert vereinbart werden.

10. Vertraulichkeit und Zugriff

10.1 Vertraulichkeit
Die Parteien verpflichten sich, sämtliche ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdenden vertraulichen Informationen vertraulich zu behandeln und ausschließlich zur Durchführung des Vertragsverhältnisses zu verwenden.

Als vertrauliche Informationen gelten insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, technische Dokumentationen, Zugangsdaten, Preisgestaltungen, Konfigurationen, Kundendaten sowie personenbezogene Daten. Dies gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden oder aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Verpflichtungen offengelegt werden müssen.

10.2 Zugriff auf Systeme und Daten
Soweit dies zur Erbringung der vereinbarten Leistungen erforderlich ist, können wir auf Systeme, Dienste oder Daten des Kunden zugreifen. Solche Zugriffe erfolgen ausschließlich im erforderlichen Umfang und unter Berücksichtigung der jeweils vereinbarten Berechtigungen und Sicherheitsanforderungen.

Die Vergabe und Verwaltung von Benutzer- und Administratorrechten obliegt grundsätzlich dem Kunden, soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde.

10.3 Nutzung von Zugängen
Vom Kunden bereitgestellte Zugänge und Berechtigungen werden ausschließlich zur Durchführung der vereinbarten Leistungen verwendet. Wir treffen angemessene technische und organisatorische Maßnahmen, um die Vertraulichkeit und Integrität der uns anvertrauten Informationen zu wahren.

10.4 Fortgeltung der Vertraulichkeit
Die Verpflichtung zur vertraulichen Behandlung vertraulicher Informationen besteht über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus für einen Zeitraum von drei Jahren fort. Gesetzliche Geheimhaltungs-, Aufbewahrungs- oder Dokumentationspflichten bleiben hiervon unberührt.

11. Haftung und Gewährleistung

11.1 Haftungsgrundsätze
Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei ausdrücklich übernommenen Garantien sowie in allen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist unsere Haftung auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

11.2 Leistungen Dritter
Cloudleistungen werden regelmäßig ganz oder teilweise unter Einbindung von Herstellern, Cloudanbietern, Rechenzentrumsbetreibern oder Telekommunikationsdienstleistern erbracht. Wir berücksichtigen deren Leistungs- und Supportstrukturen und unterstützen den Kunden im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs und des Zumutbaren bei der Koordination entsprechender Anliegen oder Ansprüche.

11.3 Datensicherung und Folgeschäden
Soweit gesetzlich zulässig, haften wir bei einfacher Fahrlässigkeit nicht für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Produktionsausfälle oder Betriebsunterbrechungen. Bei Datenverlusten sind die Auswirkungen durch angemessene Datensicherungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen zu begrenzen. Soweit Schäden durch fehlende oder unzureichende Sicherungsmaßnahmen mitverursacht wurden, ist eine Haftung entsprechend den gesetzlichen Grundsätzen eingeschränkt.

11.4 Gewährleistung
Mängel und Störungen werden im Rahmen der vereinbarten Leistungen bearbeitet. Soweit Leistungen ganz oder teilweise auf Produkten oder Diensten Dritter beruhen, unterstützen wir den Kunden bei der Koordination mit dem jeweiligen Hersteller oder Cloudanbieter.

11.5 Verjährung
Ansprüche aus laufenden Cloudleistungen unterliegen den gesetzlichen Verjährungsvorschriften. Ansprüche aus einmaligen Projekt-, Migrations-, Schulungs- oder Einführungsleistungen verjähren, soweit gesetzlich zulässig, innerhalb von zwölf Monaten nach Leistungserbringung. Dies gilt nicht bei Vorsatz, Arglist, übernommenen Garantien sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

11.6 Kontinuierliche Weiterentwicklung
Cloudplattformen, Lizenzmodelle und technische Anforderungen entwickeln sich fortlaufend weiter. Die Parteien werden erforderliche Anpassungen und Weiterentwicklungen gemeinsam und unter Berücksichtigung technischer, wirtschaftlicher und regulatorischer Anforderungen abstimmen. Zusätzliche Leistungen oder Migrationen können gesondert vereinbart werden.

12. Migration, Datenexport und Schlussbestimmungen

12.1 Migrationen und Übergangsleistungen
Migrationen, Plattformwechsel, Datenübernahmen und sonstige Umstellungen können jederzeit gesondert vereinbart werden. Soweit technisch möglich und vertraglich vereinbart, unterstützen wir den Kunden bei Datenexporten, Übergangsleistungen und Migrationsprojekten gegen gesonderte Vergütung.

12.2 Datenhoheit
Der Kunde bleibt Eigentümer seiner Daten und ist für deren rechtzeitige Sicherung und Übernahme vor Vertragsende verantwortlich. Es wird empfohlen, Datenexporte und Migrationen frühzeitig zu planen, um einen reibungslosen Übergang auf Nachfolgelösungen sicherzustellen.

Soweit Hersteller oder Cloudanbieter eigene Aufbewahrungsfristen oder Exportmöglichkeiten vorsehen, gelten deren jeweiligen Bedingungen ergänzend.

12.3 Folgen des Vertragsendes
Nach Vertragsende können Zugänge deaktiviert, Dienste beendet, Lizenzen abgeschaltet sowie Speicher-, Backup- oder Archivierungsbereiche freigegeben werden, soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde.

12.4 Änderungen und Ergänzungen
Änderungen und Ergänzungen dieser EGB Cloud bedürfen der Textform, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften eine andere Form verlangen.

12.5 Vertragsübertragung
Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis nur mit unserer vorherigen Zustimmung auf Dritte übertragen. Wir sind berechtigt, Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis im Rahmen einer gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierung, Rechtsnachfolge oder Übertragung von Geschäftsbereichen auf verbundene Unternehmen oder Rechtsnachfolger zu übertragen. Der Kunde wird hierüber informiert.

12.6 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser EGB Cloud ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

12.7 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Soweit gesetzlich zulässig, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen EGB Cloud der Sitz der itelis solutions GmbH & Co. KG.  

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