Version 1.0 · Stand Juli 2026
Ergänzende Geschäftsbedingungen (EGB MSP)
für Managed Services der itelis solutions GmbH & Co. KG
1. Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen
1.1 Geltungsbereich
Diese Ergänzenden Geschäftsbedingungen für Managed Services („EGB MSP“) gelten ergänzend zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) für sämtliche Managed Services sowie für damit zusammenhängende Support-, Monitoring-, Betriebs- und Sicherheitsleistungen der itelis solutions GmbH & Co. KG gegenüber geschäftlichen Auftraggebern (Unternehmer nach § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen).Sie finden insbesondere Anwendung auf Leistungen im Bereich Monitoring, Patchmanagement, Datensicherung, Endpoint- und Serversicherheit, Betriebsunterstützung, Support, Administration sowie sonstige wiederkehrende Service- und Betriebsleistungen.
1.2 Ziel der Zusammenarbeit
Managed Services unterstützen den Auftraggeber bei dem sicheren, wirtschaftlichen und zuverlässigen Betrieb seiner IT-Systeme. Ziel der Zusammenarbeit ist eine langfristige und partnerschaftliche Unterstützung bei der Überwachung, Pflege und Weiterentwicklung der eingesetzten Systeme.
Die vereinbarten Leistungen dienen der Unterstützung und Entlastung des Auftraggebers. Ein bestimmter wirtschaftlicher, technischer oder sicherheitsbezogener Erfolg sowie die vollständige Vermeidung von Störungen, Sicherheitsvorfällen oder Ausfällen werden nur geschuldet, soweit dies ausdrücklich vereinbart wurde.
1.3 Verhältnis zu weiteren Vertragsbestandteilen
Diese EGB MSP ergänzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der itelis solutions GmbH & Co. KG.
Soweit zusätzlich Software-as-a-Service-Leistungen, Cloudleistungen oder besondere Service-Level vereinbart werden, gelten ergänzend die hierfür vorgesehenen Vertragsbestandteile.
Im Falle von Widersprüchen gelten individuelle Vereinbarungen und Service-Level-Vereinbarungen vor. Soweit diese keine Regelung enthalten, gelten die besonderen Bedingungen der jeweiligen Leistungsart, dann diese EGB MSP und ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.4 Leistungsgrundlagen
Art, Umfang und Vergütung der Leistungen ergeben sich aus den jeweiligen Angeboten, Leistungsscheinen, Leistungsbeschreibungen oder individuellen Vereinbarungen.
Leistungen, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen, können jederzeit ergänzend vereinbart werden.
2. Leistungsbild und Leistungsumfang
2.1 Leistungsbild
Wir erbringen die vereinbarten Managed Services mit der im Geschäftsverkehr üblichen Sorgfalt und nach dem allgemein anerkannten Stand der Technik im Rahmen der jeweils vereinbarten Leistungen.
Managed Services unterstützen den Auftraggeber bei der Überwachung, Pflege, Wartung und Weiterentwicklung seiner IT-Systeme und tragen zu einem sicheren und wirtschaftlichen Betrieb der eingesetzten Infrastruktur bei.
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus den jeweiligen Angeboten, Leistungsbeschreibungen, Service-Level-Vereinbarungen oder sonstigen individuellen Vereinbarungen.
2.2 Leistungsumfang
Die vereinbarten Leistungen können insbesondere Monitoring, Support, Patchmanagement, Datensicherung, Betriebsunterstützung, Sicherheitsleistungen sowie sonstige wiederkehrende Service- und Administrationsleistungen umfassen.
Der Umfang der Managed Services richtet sich nach den jeweils vereinbarten Leistungen. Darüber hinausgehende Leistungen können jederzeit bedarfsgerecht ergänzt und gesondert vereinbart werden. Hierzu gehören insbesondere Projektleistungen, Migrationen, individuelle Anpassungen, Schulungen, Vor-Ort-Einsätze, Notfallmaßnahmen, Incident-Response-Leistungen oder sonstige Leistungen außerhalb des vereinbarten Umfangs. Solche Leistungen können jederzeit gesondert vereinbart werden.
2.3 Zusatzleistungen
Ergänzende Leistungen können im Verlauf der Zusammenarbeit jederzeit bedarfsgerecht vereinbart werden. Hierzu zählen insbesondere Projektleistungen, Migrationen, Dokumentationen, Schulungen, Sicherheitsleistungen oder individuelle Service-Level.Zusätzliche Leistungen werden auf Grundlage der jeweils geltenden Vereinbarungen vergütet und ergänzen die bestehenden Managed Services entsprechend den jeweiligen Anforderungen.
2.4 Leistungsziel
Managed Services unterstützen den Auftraggeber bei der Verfügbarkeit, Stabilität und Sicherheit seiner Systeme. Ein bestimmter wirtschaftlicher, technischer oder sicherheitsbezogener Erfolg sowie die vollständige Vermeidung von Störungen, Sicherheitsvorfällen oder Ausfällen werden jedoch nur geschuldet, soweit dies ausdrücklich vereinbart wurde.
2.5 Kontinuierliche Weiterentwicklung
IT-Systeme, Sicherheitsanforderungen und Herstellerplattformen entwickeln sich fortlaufend weiter. Die Parteien werden notwendige Anpassungen, Erweiterungen und Optimierungen partnerschaftlich abstimmen.
Erforderliche Erweiterungen oder zusätzliche Leistungen können jederzeit gesondert vereinbart werden und dienen der langfristigen und wirtschaftlichen Weiterentwicklung der betreuten Systeme.
3. Zusammenarbeit und Rollenverteilung
3.1 Zusammenarbeit
Eine erfolgreiche Erbringung von Managed Services setzt eine vertrauensvolle und konstruktive Zusammenarbeit voraus. Beide Parteien arbeiten partnerschaftlich zusammen und stimmen sich frühzeitig über Änderungen, Störungen oder besondere Anforderungen ab, um einen sicheren, wirtschaftlichen und reibungslosen Betrieb der betreuten Systeme zu unterstützen.
Eine offene Kommunikation und die enge Abstimmung der Beteiligten tragen wesentlich zur Qualität und Weiterentwicklung der vereinbarten Leistungen bei.
3.2 Ansprechpartner und Mitwirkung
Der Auftraggeber benennt geeignete Ansprechpartner und stellt sicher, dass erforderliche Informationen, Zugänge, Freigaben und Entscheidungen rechtzeitig zur Verfügung stehen. Wir benennen im vereinbarten Umfang kaufmännische und technische Ansprechpartner für die Koordination der Leistungen.
Verzögerungen oder zusätzliche Aufwände, die auf fehlender oder verspäteter Mitwirkung beruhen, gehen nicht zu unseren Lasten. Soweit hierdurch zusätzliche Leistungen erforderlich werden, können diese gesondert vergütet werden.
3.3 Rollenverteilung
Managed Services unterstützen den Auftraggeber bei Betrieb, Pflege und Weiterentwicklung seiner IT-Systeme. Die Verantwortung für Geschäftsprozesse, organisatorische Entscheidungen, Compliance-Anforderungen, Datenschutz, Business Continuity sowie die Einhaltung gesetzlicher und regulatorischer Vorgaben verbleibt beim Auftraggeber, soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde.
Die Parteien sind sich darüber einig, dass die vereinbarten Leistungen der Unterstützung und Entlastung des Auftraggebers dienen. Eine vollständige Übernahme des IT-Betriebs oder einzelner Organisations- und Leitungsfunktionen erfolgt nur, soweit dies ausdrücklich vereinbart wurde.
3.4 Unterstützender Charakter der Leistungen
Die vereinbarten Managed Services dienen der Unterstützung und Entlastung des Auftraggebers. Soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde, erfolgt keine vollständige Übernahme des IT-Betriebs oder einzelner Organisations-, Leitungs- oder Betreiberfunktionen.
Empfehlungen, Hinweise, Sicherheitsbewertungen und Unterstützungsleistungen dienen der Begleitung des Auftraggebers und ersetzen nicht dessen eigene organisatorischen, technischen oder wirtschaftlichen Entscheidungen.
Wiederkehrende Tätigkeiten, freiwillige Unterstützungsleistungen oder tatsächliche Abläufe führen nicht zu einer Erweiterung des vereinbarten Leistungsumfangs oder zur Übernahme weitergehender Verantwortlichkeiten.
3.5 Entscheidungen und Freigaben
Entscheidungen über technische, organisatorische oder wirtschaftliche Maßnahmen sowie deren Freigabe und Umsetzung erfolgen grundsätzlich durch den Auftraggeber, soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde.
Empfehlungen, Hinweise oder Handlungsvorschläge unsererseits dienen der Unterstützung des Auftraggebers und ersetzen nicht dessen eigene Entscheidungen oder Verantwortlichkeiten.
3.6 Erweiterungen des Leistungsumfangs
Wiederkehrende Tätigkeiten, freiwillige Unterstützungsleistungen oder Kulanzleistungen führen nicht zu einer automatischen Erweiterung des vereinbarten Leistungsumfangs.
Änderungen und Erweiterungen der vereinbarten Leistungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Ergänzende Leistungen können jederzeit bedarfsgerecht vereinbart werden und unterstützen die langfristige Weiterentwicklung der betreuten Systeme.
4. Bereitstellung und Leistungserbringung
4.1 Leistungserbringung
Wir erbringen die vereinbarten Managed Services mit der im Geschäftsverkehr üblichen Sorgfalt und nach dem allgemein anerkannten Stand der Technik im Rahmen der jeweils vereinbarten Leistungen.
Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus den jeweiligen Angeboten, Leistungsbeschreibungen, Service-Level-Vereinbarungen oder sonstigen individuellen Vereinbarungen.
4.2 Servicezeiten und Verfügbarkeit
Soweit keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden, erfolgt die Leistungserbringung innerhalb der vereinbarten Servicezeiten. Reaktionszeiten, Wiederherstellungszeiten oder besondere Verfügbarkeitszusagen werden nur geschuldet, soweit diese ausdrücklich vereinbart wurden.
Ohne besondere Vereinbarung erfolgt die Leistungserbringung innerhalb angemessener Frist unter Berücksichtigung der Dringlichkeit sowie der technischen und organisatorischen Möglichkeiten.
4.3 Zusammenarbeit mit Herstellern und Dienstleistern
Viele Managed Services basieren auf Produkten und Leistungen von Herstellern, Cloudanbietern, Telekommunikationsdienstleistern oder sonstigen Dritten. Soweit erforderlich, unterstützen wir den Auftraggeber bei der Kommunikation, Koordination und Eskalation entsprechender Anliegen im Rahmen unserer Einflussmöglichkeiten.
Soweit Ursachen oder Störungen außerhalb unseres Einflussbereichs liegen, erfolgt die technische Bearbeitung durch den jeweils verantwortlichen Anbieter.
4.4 Änderungen und Weiterentwicklungen
IT-Systeme, Herstellerplattformen und technische Anforderungen entwickeln sich kontinuierlich weiter. Änderungen von Produkten, Funktionen, Lizenzmodellen oder technischen Voraussetzungen können Anpassungen der betreuten Systeme erforderlich machen.
Soweit hierdurch zusätzlicher Aufwand entsteht oder weitergehende Leistungen erforderlich werden, stimmen sich die Parteien hierüber partnerschaftlich ab. Erforderliche Erweiterungen oder Projektleistungen können gesondert vereinbart werden.
4.5 Leistungen außerhalb des vereinbarten Umfangs
Weitergehende Leistungen, insbesondere Projekte, Migrationen, Notfallmaßnahmen oder Vor-Ort-Einsätze, können jederzeit ergänzend vereinbart und gesondert vergütet werden.
4.6 Kulanz- und Unterstützungsleistungen
Freiwillige Unterstützungsleistungen, Empfehlungen oder Kulanzleistungen dienen einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit und begründen keine dauerhafte Erweiterung des vereinbarten Leistungsumfangs.
Änderungen oder Erweiterungen der vereinbarten Leistungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
5. Monitoring, Patchmanagement und Datensicherung
5.1 Monitoringleistungen
Soweit Monitoringleistungen vereinbart wurden, dienen diese der Unterstützung des Auftraggebers bei der frühzeitigen Erkennung von Störungen, Auffälligkeiten oder sonstigen Ereignissen innerhalb der vereinbarten Systeme.
Moderne Monitoringlösungen ermöglichen eine kontinuierliche Überwachung der vereinbarten Komponenten. Gleichwohl können Fehlalarme, verzögerte Meldungen oder nicht erkannte Ereignisse im Einzelfall nicht vollständig ausgeschlossen werden.
Art und Umfang der Überwachung richten sich nach den jeweils vereinbarten Leistungen. Besondere Überwachungszeiten oder eine permanente Überwachung werden nur geschuldet, soweit diese ausdrücklich vereinbart wurden.
5.2 Patchmanagement und Änderungen
Soweit Patchmanagementleistungen vereinbart wurden, unterstützen wir den Auftraggeber bei der Aktualisierung und Pflege der vereinbarten Systeme.
Aktualisierungen, Sicherheitsupdates und Herstelleränderungen dienen der Stabilität und Sicherheit der eingesetzten Systeme. Da Inhalt, Qualität und Auswirkungen von Updates maßgeblich durch die jeweiligen Hersteller bestimmt werden, können Auswirkungen auf Kompatibilität oder Funktionen im Einzelfall nicht vollständig ausgeschlossen werden.
Die Parteien werden erforderliche Änderungen und Anpassungen im Rahmen der vereinbarten Leistungen gemeinsam abstimmen.
5.3 Schwachstellenmanagement und Sicherheitsbewertungen
Soweit Leistungen im Bereich Schwachstellenmanagement, Sicherheitsbewertungen oder vergleichbarer Analysen vereinbart wurden, unterstützen diese den Auftraggeber bei der frühzeitigen Erkennung und Bewertung bekannter Schwachstellen und Sicherheitsrisiken.
Solche Leistungen tragen zur Verbesserung der Stabilität und Sicherheit der betreuten Systeme bei. Trotz moderner Werkzeuge und anerkannter Verfahren können jedoch nicht sämtliche Schwachstellen, Fehlkonfigurationen oder Sicherheitsrisiken vollständig erkannt oder ausgeschlossen werden.
Die Beseitigung erkannter Schwachstellen erfolgt im Rahmen der vereinbarten Leistungen und unter Berücksichtigung technischer, organisatorischer und wirtschaftlicher Rahmenbedingungen. Eine vollständige Fehlerfreiheit, Betriebssicherheit oder die Verhinderung sämtlicher auf Schwachstellen beruhender Sicherheitsvorfälle oder Cyberangriffe kann auch durch regelmäßige Sicherheitsbewertungen nicht gewährleistet werden.
Ergänzende Maßnahmen, Sicherheitsleistungen oder weitergehende Schutzkonzepte können jederzeit bedarfsgerecht vereinbart werden und unterstützen die kontinuierliche Weiterentwicklung der Informationssicherheit.
5.4 Datensicherung und Wiederherstellung
Soweit Leistungen im Zusammenhang mit Datensicherungen vereinbart wurden, unterstützen wir den Auftraggeber bei der Durchführung und Überwachung der vereinbarten Sicherungsprozesse.
Datensicherungen tragen wesentlich zur Verfügbarkeit und Wiederherstellbarkeit von Informationen bei. Die regelmäßige Überprüfung von Wiederherstellungsverfahren, Notfallkonzepten und Aufbewahrungsanforderungen verbleibt jedoch beim Auftraggeber, soweit keine weitergehenden Leistungen vereinbart wurden.
Im Rahmen der vereinbarten Backup-Leistungen sind wir für die ordnungsgemäße Durchführung der vereinbarten Backup-Prozesse innerhalb der vereinbarten Parameter verantwortlich.
Wiederherstellungen, Restore-Vorgänge oder Notfallmaßnahmen werden im Rahmen der vereinbarten Leistungen oder auf Grundlage gesonderter Beauftragungen durchgeführt.
5.5 Business Continuity und Notfallvorsorge
Ein belastbares Notfall- und Wiederanlaufkonzept trägt wesentlich zur Stabilität und Widerstandsfähigkeit der IT-Systeme bei. Die Festlegung von Wiederanlaufzeiten, Prioritäten, organisatorischen Maßnahmen sowie die Durchführung regelmäßiger Tests erfolgen grundsätzlich durch den Auftraggeber, soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde.
Ergänzende Leistungen im Bereich Business Continuity, Wiederherstellungstests oder Notfallvorsorge können jederzeit gesondert vereinbart werden.
5.6 Kontinuierliche Weiterentwicklung
Monitoring-, Patch- und Backupkonzepte entwickeln sich fortlaufend weiter. Erforderliche Erweiterungen, Optimierungen oder zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen können jederzeit gemeinsam abgestimmt und bedarfsgerecht ergänzt werden.
Zusätzliche Leistungen werden auf Grundlage der jeweiligen Vereinbarungen erbracht und unterstützen die langfristige Stabilität und Sicherheit der betreuten Systeme.
6. Support und Störungsbearbeitung
6.1 Supportleistungen
Art und Umfang der Supportleistungen richten sich nach den jeweiligen Angeboten, Leistungsbeschreibungen und gegebenenfalls vereinbarten Service-Level-Vereinbarungen.
Soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde, unterstützen wir den Auftraggeber bei allgemeinen Fragestellungen, der Bearbeitung von Störungen sowie bei der Koordination mit Herstellern, Cloudanbietern und sonstigen Dienstleistern im vereinbarten Umfang.
6.2 Bearbeitung von Störungen
Störungen und Beeinträchtigungen werden unter Berücksichtigung ihrer Dringlichkeit sowie der technischen und organisatorischen Möglichkeiten bearbeitet.
Die Analyse und Behebung von Störungen erfolgt im Rahmen der vereinbarten Leistungen und Servicezeiten. Ursachen können dabei auch außerhalb unseres Einflussbereichs liegen, insbesondere wenn Herstellerleistungen, Cloudplattformen, Telekommunikationsdienste oder sonstige Drittsysteme betroffen sind.
6.3 Zusammenarbeit bei Sicherheits- und Störungsereignissen
Im Falle von Störungen oder Sicherheitsereignissen arbeiten die Parteien eng zusammen, um Auswirkungen möglichst gering zu halten und eine zeitnahe Wiederherstellung des ordnungsgemäßen Betriebs zu unterstützen.
Hierzu gehören insbesondere die Bereitstellung relevanter Informationen, die Abstimmung geeigneter Maßnahmen sowie die Koordination mit Herstellern oder weiteren Beteiligten.
6.4 Notfall- und Sonderleistungen
Besondere Unterstützungsleistungen, insbesondere Notfalleinsätze, Incident-Response-Leistungen, forensische Untersuchungen, Wiederherstellungsmaßnahmen, Krisenmanagement oder Leistungen außerhalb vereinbarter Servicezeiten, werden nur geschuldet, soweit diese ausdrücklich vereinbart oder gesondert beauftragt wurden.
Soweit aufgrund besonderer Umstände unverzügliche Maßnahmen zur Schadensbegrenzung erforderlich sind, können die Parteien diese kurzfristig abstimmen und anschließend gesondert abrechnen.
6.5 Service-Level und Leistungen Dritter
Reaktionszeiten, Wiederherstellungszeiten oder besondere Verfügbarkeitszusagen werden nur geschuldet, soweit diese ausdrücklich vereinbart wurden.
Soweit Leistungen oder Reaktionszeiten von Herstellern, Cloudanbietern, Telekommunikationsdienstleistern oder sonstigen Dritten abhängen, unterstützen wir den Auftraggeber im Rahmen unserer Einflussmöglichkeiten bei der Kommunikation und Koordination. Etwaige Service-Level oder Herstellerzusagen werden nach Maßgabe der jeweiligen Bedingungen an den Auftraggeber weitergegeben.
6.6 Weiterführende Leistungen
Die Anforderungen an IT-Betrieb und Informationssicherheit entwickeln sich kontinuierlich weiter. Ergänzende Leistungen, individuelle Service-Level, Incident-Response-Leistungen, Dokumentationen oder Beratungsleistungen können jederzeit bedarfsgerecht vereinbart werden und ergänzen die bestehenden Managed Services entsprechend den jeweiligen Anforderungen.
7. Informationssicherheit und Cyberrisiken
7.1 Ziel der Sicherheitsleistungen
Managed Services und Sicherheitsleistungen unterstützen den Auftraggeber bei der Stabilität, Verfügbarkeit und Sicherheit seiner IT-Systeme. Durch Monitoring, Patchmanagement, Sicherheitslösungen und organisatorische Maßnahmen können Risiken reduziert und die Widerstandsfähigkeit der Systeme verbessert werden.
Ein vollständiger Schutz vor Cyberangriffen, Schadsoftware, technischen Störungen oder Datenverlusten kann jedoch auch durch moderne Sicherheitslösungen nicht gewährleistet werden.
7.2 Gemeinsame Verantwortung
Informationssicherheit ist eine gemeinsame Aufgabe aller Beteiligten. Die vereinbarten Managed Services unterstützen den Auftraggeber bei der Umsetzung geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen.
Die Verantwortung für Geschäftsprozesse, Compliance-Anforderungen, Datenschutz, Business Continuity sowie die Festlegung und Freigabe organisatorischer, technischer oder wirtschaftlicher Maßnahmen verbleibt beim Auftraggeber, soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde.
Empfehlungen, Hinweise und Handlungsvorschläge unsererseits dienen der Unterstützung des Auftraggebers und ersetzen nicht dessen eigene Entscheidungen oder Verantwortlichkeiten.
7.3 Sicherheitsereignisse und Cybervorfälle
Treten Sicherheitsereignisse, Cyberangriffe oder sonstige Störungen auf, unterstützen wir den Auftraggeber im Rahmen der vereinbarten Leistungen bei deren Analyse, Eingrenzung und Bearbeitung.
Die Parteien arbeiten in solchen Fällen vertrauensvoll zusammen, um Auswirkungen möglichst gering zu halten und geeignete Maßnahmen zur Wiederherstellung des ordnungsgemäßen Betriebs abzustimmen.
Weitergehende Leistungen, insbesondere Incident-Response-Maßnahmen, forensische Untersuchungen, Krisenmanagement oder Wiederanlaufunterstützung, werden nur geschuldet, soweit diese ausdrücklich vereinbart oder gesondert beauftragt wurden.
7.4 Organisatorische Funktionen und Verantwortlichkeiten
Die vereinbarten Managed Services dienen der Unterstützung und Entlastung des Auftraggebers. Eine vollständige Übernahme des IT-Betriebs, der Informationssicherheitsorganisation oder einzelner Leitungs- und Organisationsfunktionen erfolgt nur, soweit dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Die Übernahme besonderer Organisations- oder Leitungsfunktionen, insbesondere im Bereich Informationssicherheit, Datenschutz oder Business Continuity, bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
7.5 Kontinuierliche Weiterentwicklung
Bedrohungslagen, Sicherheitsanforderungen und technische Rahmenbedingungen entwickeln sich kontinuierlich weiter. Die Parteien werden erforderliche Anpassungen, Optimierungen und zusätzliche Schutzmaßnahmen partnerschaftlich abstimmen.
Ergänzende Sicherheitsleistungen, Incident-Response-Services, Dokumentationen, Wiederherstellungstests oder Beratungsleistungen können jederzeit bedarfsgerecht vereinbart werden und unterstützen die langfristige Sicherheit und Widerstandsfähigkeit der betreuten Systeme.
8. Herstellerabhängigkeiten und technische Änderungen
8.1 Zusammenarbeit mit Herstellern und Dienstleistern
Managed Services setzen regelmäßig Produkte und Leistungen von Herstellern, Cloudanbietern, Telekommunikationsdienstleistern oder sonstigen Dritten voraus. Die Qualität und Verfügbarkeit dieser Leistungen haben wesentlichen Einfluss auf den Betrieb der betreuten Systeme.
Soweit erforderlich, unterstützen wir den Auftraggeber bei der Kommunikation, Koordination und Eskalation gegenüber den jeweiligen Anbietern im Rahmen unserer Einflussmöglichkeiten.
8.2 Technische Weiterentwicklung
Herstellerprodukte, Cloudplattformen und technische Rahmenbedingungen entwickeln sich fortlaufend weiter. Änderungen von Funktionen, Lizenzmodellen, Schnittstellen, technischen Voraussetzungen oder Supportmodellen können Anpassungen der betreuten Systeme erforderlich machen.
Soweit uns wesentliche Änderungen bekannt werden, informieren wir den Auftraggeber hierüber innerhalb angemessener Frist und stimmen erforderliche Maßnahmen gemeinsam ab.
8.3 Anpassung von Verfahren und Werkzeugen
Wir sind berechtigt, Verfahren, Werkzeuge, Herstellerprodukte oder technische Methoden weiterzuentwickeln oder durch gleichwertige Lösungen zu ersetzen, soweit hierdurch die berechtigten Interessen des Auftraggebers nicht unangemessen beeinträchtigt werden.
Hierdurch notwendige Anpassungen oder ergänzende Leistungen werden gemeinsam abgestimmt und können gesondert vereinbart werden.
8.4 Herstellerbedingte Änderungen
Änderungen oder Einschränkungen von Herstellerleistungen können Anpassungen der betreuten Systeme erforderlich machen. Die Parteien werden in solchen Fällen gemeinsam eine sachgerechte Lösung anstreben.
8.5 Zukunftssicherheit und Weiterentwicklung
Die kontinuierliche Weiterentwicklung von Systemen, Plattformen und Sicherheitsanforderungen trägt wesentlich zu einem langfristig sicheren und wirtschaftlichen Betrieb der IT-Umgebung bei.
Erweiterungen, Migrationen, Optimierungen oder zusätzliche Leistungen können jederzeit bedarfsgerecht vereinbart werden und unterstützen die nachhaltige Weiterentwicklung der betreuten Systeme.
9. Laufzeit, Vergütung und Zusatzleistungen
9.1 Vertragslaufzeit
Laufzeit, Leistungsumfang und Vergütung ergeben sich aus den jeweiligen Angeboten, Leistungsscheinen oder individuellen Vereinbarungen.
Soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde, beträgt die erstmalige Vertragslaufzeit zwölf Monate. Nach Ablauf der jeweiligen Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag jeweils automatisch um weitere zwölf Monate, sofern er nicht von einer Partei mit einer Frist von drei Monaten zum jeweiligen Laufzeitende in Textform gekündigt wird.
9.2 Vergütung
Die Vergütung richtet sich nach den jeweiligen Vereinbarungen. Wiederkehrende Leistungen werden regelmäßig im Voraus abgerechnet. Leistungen außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs sowie zusätzliche Leistungen werden gesondert vergütet.
Soweit zusätzliche Leistungen erforderlich werden, informieren wir den Auftraggeber nach Möglichkeit vorab. Ist dies aufgrund der Dringlichkeit eines Ereignisses nicht möglich, können erforderliche Maßnahmen zur Schadensbegrenzung zunächst durchgeführt und anschließend abgerechnet werden.
9.3 Zusatzleistungen
Projektleistungen, Migrationen, Vor-Ort-Einsätze, Notfallmaßnahmen, Incident-Response-Leistungen oder sonstige Leistungen außerhalb des vereinbarten Umfangs können jederzeit ergänzend beauftragt werden.
Die Erbringung einzelner zusätzlicher Leistungen oder freiwilliger Unterstützungsleistungen führt nicht zu einer dauerhaften Erweiterung des vereinbarten Leistungsumfangs.
9.4 Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug gelten ergänzend die Regelungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Nach vorheriger Mahnung und angemessener Fristsetzung sind wir bei erheblichem Zahlungsverzug berechtigt, Leistungen unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen beider Parteien vorübergehend einzuschränken oder auszusetzen. Nach Ausgleich der offenen Forderungen werden die Leistungen im Rahmen der technischen Möglichkeiten wieder aufgenommen.
Erforderliche Wiederherstellungs- oder Reaktivierungsaufwände können gesondert vergütet werden.
9.5 Vertragsbeendigung
Mit Beendigung des Vertragsverhältnisses endet unsere Verpflichtung zur Erbringung der vereinbarten Managed Services.
Die Parteien werden darauf hinwirken, einen geordneten Übergang sicherzustellen. Erforderliche Übergangs-, Dokumentations-, Migrations- oder Unterstützungsleistungen können gesondert vereinbart werden.
10. Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie nicht allgemein zugänglichen technischen, organisatorischen oder kaufmännischen Informationen vertraulich zu behandeln und ausschließlich zur Durchführung des jeweiligen Vertragsverhältnisses zu verwenden.
Die Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die allgemein bekannt sind, ohne Pflichtverletzung bekannt werden oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder behördlicher beziehungsweise gerichtlicher Anordnungen offengelegt werden müssen.
Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses für einen Zeitraum von drei Jahren fort.
11. Datenschutz
Jede Partei ist für die Einhaltung der für sie geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften verantwortlich.
Soweit wir personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeiten, schließen die Parteien eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung gemäß Art. 28 DSGVO.
Die datenschutzrechtliche Bewertung von Verarbeitungsvorgängen sowie die Einhaltung gesetzlicher und regulatorischer Anforderungen verbleiben grundsätzlich beim Auftraggeber, soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde.
12. Haftung und Gewährleistung
Für Haftung, Gewährleistung, Verjährung sowie sonstige allgemeine Vertragsfragen gelten ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der itelis solutions GmbH & Co. KG, soweit diese EGB MSP keine spezielleren Regelungen enthalten.
Der Auftraggeber wird auftretende Mängel oder Leistungsstörungen unverzüglich anzeigen und uns Gelegenheit zur Prüfung und Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist geben
13. Schlussbestimmungen
13.1 Ergänzende Vertragsbestandteile
Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der itelis solutions GmbH & Co. KG.
Soweit neben Managed Services weitere Leistungen erbracht werden, insbesondere Software-as-a-Service-Leistungen oder Cloudservices, gelten ergänzend die hierfür vorgesehenen besonderen Geschäftsbedingungen. Im Kollisionsfall gehen die spezielleren Regelungen der jeweiligen Leistungsart vor.
13.2 Änderungen und Ergänzungen
Änderungen und Ergänzungen dieser EGB MSP bedürfen der Textform, soweit gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist.
13.3 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der itelis solutions GmbH & Co. KG.
13.4 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser EGB MSP ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle unwirksamer oder undurchführbarer Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften.
13.5 Vertragssprache
Vertragssprache ist Deutsch. Soweit Übersetzungen bereitgestellt werden, dienen diese ausschließlich Informationszwecken. Maßgeblich ist ausschließlich die deutsche Fassung.